Informationen zur Psychotherapie

Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung aller gesetzlichen und auch der meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen.

Tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, wenn eine Erkrankung im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien vorliegt.

Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) wird geklärt, ob eine Psychotherapie für die individuelle Problemlage geeignet ist. Vor Beginn einer Therapie finden  Probegespräche, sogenannte „probatorische Sitzungen“ statt. Sie dienen dazu, festzustellen, on eine vertrauensvolle Beziehung hergestellt werden kann. Die Krankenkassen finanzieren bis zu 5 probatorische Sitzungen vor Behandlungsbeginn.

Nach Ablauf der probatorischen Sitzungen erfolgt ein Antrag bei der Krankenkasse zur Durchführung einer Psychotherapie.

Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Ein ähnliches Verfahren gilt bei Patientinnen und Patienten, die über die Beihilfe versichert sind.

Privat Versicherten wird empfohlen, das Verfahren zur Kostenübernahme mit ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung abzuklären, denn die Frage der Kostenübernahme hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab, d.h. auch vom im Einzelfall vereinbarten Versicherungstarif. Aus diesem Grund können an dieser Stelle keine allgemein gültigen Informationen gegeben werden.

Psychotherapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich an einem regelmäßigen Termin statt.

Bei Kindertherapien finden zusätzlich regelmäßig Elterngespräche statt.

Eine Einzeltherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten.